André Schulze, MdA

Sprecher für Haushalt & Finanzen

Steuern und Finanzen

Steuerprivilegien und Staatsaufsicht bei privaten Familienstiftungen

25.08.26 –

Spezialisierte Anwaltskanzleien bewerben private Familienstiftungen zunehmend als exklusives Steuersparmodell und Gestaltungsinstrument zum Schutz privaten Vermögens vor dem Fiskus.
Denn obwohl private Familienstiftungen keine gemeinnützigen Zwecke verfolgen, genießen sie erhebliche Steuervorteile und unterliegen nur einer minimalen Aufsicht und Kontrolle des Staates.
Angesichts der angespannten Situation der öffentlichen Haushalte und der wachsenden Vermögensungleichheit stehen private Familienstiftungen öffentlich in der Kritik.
Deshalb habe ich mich beim Senat nach der Anzahl, dem Vermögen und den Aktivitäten privater Familienstiftungen in Berlin erkundigt.

Die Antwort des Senats zeigt: 
Einmal gegründet, werden private Familienstiftungen zur Blackbox. Für die Stiftungsaufsicht, für Finanzämter, für die Öffentlichkeit und das Parlament. Minimale Berichtspflichten und eine lückenhafte Datenerhebung gleichen einem staatlich geförderten Steuersparmodell nur für Superreiche. Das zeigt auch die Höhe des Stiftungsvermögens bei ihrer Gründung.
Angesichts der schwarz-roten Kürzungen bei Familien, Kultur und Klimaschutz in Berlin und im Bund, gehört das System Familienstiftung grundlegend reformiert. Transparenzlücken müssen geschlossen und die staatliche Aufsicht verbessert werden. Damit große Vermögen endlich ihren gerechten Beitrag zur Finanzierung von Busse, Brücken und Bibliotheken leisten.

 

 

Kategorie

Anfragen | Haushalt