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1. Entschädigung
Als Abgeordneter erhalte ich eine monatliche Entschädigung von 6.910 Euro (§ 6 LAbgG). Diese Entschädigung ist steuerpflichtig. An meine Partei spende ich davon einen Teil gemäß Beitrags- und Kassenordnung meines Landesverbandes.Aktuell beträgt die Spende 20% meiner Entschädigung.
2. Kostenpauschale
Die monatliche Kostenpauschale für Bürobedarf und sonstige Kosten (mandatsbedingte Aufwendungen z.B. Anzeigen, Druck und Verteilung, Porto, Telefon, Fahrtkosten) beträgt 3.055 Euro (§ 7 Abs. 2 LAbgG). Die Kostenpauschale ist um 150 Euro abgesenkt, da ich ein gemeinsames externes Büro mit weiteren Abgeordneten betreibe. Die Kostenpauschale ist steuerfrei. Ein Verwendungsnachweis muss nicht erbracht werden.
Zusätzlich steht allen Mitgliedern des Abgeordnetenhauses eine Summe von 5.000 Euro pro Legislatur für größere Büroanschaffungen oder Büroreparaturen zur Verfügung (§ 7 Abs. 2 LAbgG). Die Auszahlung der Summe findet erst auf Antrag der MdAs statt und bedarf eines Nachweises.
3. Personalmittel
Als Abgeordneter darf ich bis zu vier Mitarbeiter*innen beschäftigen. Dafürstehen mir monatlich bis zu 7.125 Euro zuzüglich der gesetzlichen Lohnnebenkosten zur Verfügung (§ 7 Abs. 3 LAbgG). Die Abrechnung übernimmt das Abgeordnetenhaus.
4. Sonstige Einkommen und Sonstiges
Ich beziehe keine weiteren Einkommensarten. Ich bin in keinem Aufsichtsrat, Beirat oder ähnlichem.
In Plenum des Berliner Abgeordnetenhauses habe ich mich heute dafür ausgesprochen, die #Schuldenbremse in der jetzigen Form abzuschaffen. Denn sie bremst vor allem eines: notwendige Investitionen in eine funktionierende Stadt und einen gesunden Planeten.https://t.co/KtvIyldD8F
— André Schulze (@andreschulze_nk) October 5, 2023