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10.02.22 –
In meiner Rede blicke ich anlässlisch des Rechnungshofberichtes zurück auf die finanz- und haushaltspolitischen Entscheidungen in der Coronapandemie. Abschließend skizziere ich einige Eckpunkte für den kommenden Haushalt, der gleichzeitig die Transformation Berlins unterlegen und zukünftige finanzielle Spielräume sichern soll. Die aufgezeichnete Rede findest Du hier.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Klingen! Auch von meiner Seite vielen Dank für die Arbeit am vorgelegten Bericht und Ihren heute vorgestellten Empfehlungen. Mit dem zweiten Band des Jahresberichts wurde die detaillierte Prüfung der Wirtschafts- und Haushaltsführung um eine umfassende Betrachtung der finanzpolitischen Grundlinien und Entwicklungen der letzten zwei Jahre erweitert. Diese bildet aus meiner Sicht eine sehr gute Grundlage für eine Vertiefung der heutigen Debatte im zuständigen Unterausschuss. Der im Januar 2022 vorgelegte vorläufige Jahresabschluss für das Jahr 2021 hat gezeigt, Berlin ist bisher aus finanzpolitischer Sicht besser durch die Krise gekommen als erwartet und bestätigt damit auch die bereits in der Steuerschätzung im November zu beobachtende Entwicklung. Die hohe konjunkturelle Dynamik hat eine deutlich schnellere Annäherung an den Vorkrisenpfad der Steuereinnahmen ermöglicht, als es noch Mitte 2021 zu erwarten war, als von einem Defizit von 3,8 Milliarden Euro ausgegangen wurde. Auch wenn das vorläufige Defizit von knapp 120 Millionen Euro eine ganze Reihe steuerlicher Sondereffekte enthält, so zeigt die Gesamtentwicklung doch, dass die finanzpolitische Strategie der Koalition und des Senats zur Abfederung der Folgen der Coronapandemie in Berlin getragen hat.
[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN]
Dabei hat das Abgeordnetenhaus 2020 mit der Kreditaufnahme in Form von Notlagekrediten der pandemischen Ausnahmesituation und dem hohen Maß an Unsicherheit über die weitere Entwicklung Rechnung getragen. Es war richtig, im Jahr 2020 entschlossen zu handeln und dabei auch Notlagenkredite aufzunehmen. So konnte Berlin finanzpolitisch gut durch die Notsituation der Pandemie manövriert werden und gleichzeitig die Schuldenbremse einhalten.
[Beifall bei den GRÜNEN]
Ich bin gespannt darauf, die Diskussion zur genauen rechtlichen Ausgestaltung der Kreditaufnahme und den Schlussfolgerungen für zukünftige Ausnahmesituationen, auf die Sie in Ihrem Jahresbericht ausführlich eingehen, im Ausschuss zu vertiefen. Auch wenn die gebildete Pandemierücklage glücklicherweise bisher nicht in diesem Umfang benötigt wurde, so hat die Kreditermächtigung doch jederzeit die nötige Handlungsfähigkeit von Senat und Abgeordnetenhaus in einer dynamischen Pandemielage sichergestellt. So konnten Schutzausrüstungen, Tests und weiteres Material genauso finanziert werden, wie der Aufbau und Betrieb von Notkrankenhaus, Testund später auch Impfzentren. Mit schnellen Soforthilfen konnte vielen Menschen in der Stadt geholfen werden, deren wirtschaftliche Existenzgrundlage von einem auf den anderen Tag gefährdet war. Dies war gerade in einer Stadt mit vielen Soloselbstständigen, mit einer starken Startup- und Kulturszene wichtig. Mit der finanziellen Stärkung und dem Ausgleich von Mindereinnahmen für landeseigene Unternehmen konnten wichtige Bestandteile der öffentlichen Daseinsvorsorge in Berlin stabilisiert werden. Dies war und ist finanziell eine besondere Herausforderung, auf die Sie in Ihrem Jahresbericht auch explizit hingewiesen haben. Noch ist die Pandemie nicht überwunden. Herr Goiny hat gerade darauf hingewiesen. In vielen Bereichen haben die landeseigenen Unternehmen weiter mit den Auswirkungen zu kämpfen, seien es niedrigere Fahr- und Fluggastzahlen, ein Ausbleiben des Messegeschäfts oder die Herausforderungen durch Schutzmaßnahmen. Die vergangenen zwei Jahre haben uns gelehrt, dass pandemische Entwicklungen teilweise nur schwer vorherzusagen sind. Daher ist es richtig, die Pandemierücklage gegebenenfalls auch im kommenden Doppelhaushalt zu nutzen, um auf coronabedingte Mehrausgaben vorbereitet zu sein, auftretende Mindereinnahmen bei landeseigenen Unternehmen zu kompensieren, aber gleichzeitig auch, wie vereinbart, 2023 mit der Tilgung zu beginnen. Wir streben als Koalition einen strukturell ausgeglichenen Haushalt bis zum Ende der Legislaturperiode an und haben einen entsprechend gemäßigten Ausgabenpfad im Koalitionsvertrag vereinbart. Dieser sieht aber auch eine Investitionsquote von mindestens 8 Prozent im Kernhaushalt vor, um die hohen Investitionsbedarfe in öffentliche Infrastruktur, bei Klimaschutz und Verkehrswende zu ermöglichen. Denn klar ist, wir sparen uns nicht aus der Krise heraus, sondern investieren. So machen wir Berlin zukunftsfest, packen die Aufgaben der Stadt an und sorgen für eine nachhaltige Entwicklung der finanziellen Gestaltungsspielräume.
[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN]
Daher freue ich mich, im Anschluss an die heutige Debatte die Fragen der Finanzplanung und der weiteren Themen des Jahresberichts gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen im Unterausschuss Haushaltskontrolle und dem Rechnungshof zu vertiefen.
[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN]
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In Plenum des Berliner Abgeordnetenhauses habe ich mich heute dafür ausgesprochen, die #Schuldenbremse in der jetzigen Form abzuschaffen. Denn sie bremst vor allem eines: notwendige Investitionen in eine funktionierende Stadt und einen gesunden Planeten.https://t.co/KtvIyldD8F
— André Schulze (@andreschulze_nk) October 5, 2023