Anfrage: Auswirkungen vorläufiger Jahresabschluss 2021 auf mittelfristige Finanzplanung

In der mündlichen Anfrage frage ich den Finanzsenator Daniel Wesener nach dem überraschend positiven Jahresabschluss des Landes Berlin, die Auswirkungen auf die Beratungen des Doppelhaushalts und den Einfluss von Sondereffekten auf das Ergebnis.

13.01.22 –

In der mündlichen Anfrage frage ich den Finanzsenator Daniel Wesener zu dem überraschend positiven Jahresabschluss des Landes Berlin, dessen Auswirkungen auf die Beratungen des Doppelhaushalts 2022/2023 und den Einfluss von Sondereffekten auf das Ergebnis. Die Mitschrift der Parlamentssitzung findest Du hier.

 

André Schulze (GRÜNE):

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Welche Auswirkungen ergeben sich aus Sicht des Senats durch den positiver als erwartet ausgefallenen vorläufigen Jahresabschluss 2021 auf die mittelfristige Finanzplanung des Landes Berlin und die anstehende Aufstellung des Doppelhaushalts 2022/23?


Vizepräsidentin Cornelia Seibeld:

Herr Senator Wesener! – Bitte schön!


Senator Daniel Wesener (Senatsverwaltung für Finanzen):

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Lieber Herr Schulze! Ich hatte am Dienstag das Vergnügen, im Senat den vorläufigen Jahresabschluss 2021 vorstellen zu dürfen. Ich habe übrigens am selben Tag noch ein Schreiben mit diesen vorläufigen Zahlen an den Hauptausschuss auf den Weg gebracht. Ich hoffe, es hat Sie erreicht. Sie haben es bereits der Presse entnommen. Das vorläufige Jahresergebnis 2021 bringt auch im zweiten Coronajahr ein Haushaltsdefizit mit sich. Dieses vorläufige Defizit liegt bei 151 Millionen Euro. Entschuldigen Sie bitte, wenn ich immer vorläufig sage, aber das liegt
daran, dass wir das natürlich ganz genau nehmen. Diese Zahlen werden sich in den kommenden Wochen und Monaten noch einmal verändern. Da kommen beispielsweise noch die Abrechnung der KdU-Kosten, die  Kosten der Unterkunft, dazu. Auch was einige Rücklagen angeht, sind letzte Buchungen und entsprechende Effekte in diesem Jahr durchaus möglich. Das vorläufige Jahresergebnis ist ein überraschendes. Wir alle, die die alte Finanzplanung des Senats kennen, wissen, dass wir beispielsweise im Sommer letzten Jahres noch von einem Jahresdefizit von knapp 4 Milliarden Euro ausgegangen sind. Interessant in diesem Zusammenhang ist insbesondere die Entwicklung der Steuereinnahmen. Da liegt Berlin noch mal etwa 1 Milliarde Euro über der Prognose der November-Steuerschätzung. Jetzt stellen Sie zu Recht die Frage, was das eigentlich bedeutet. Das bedeutet zum einen, dass wir halbwegs wissen, wie Berlin durch dieses zweite Coronajahr gekommen ist, nämlich besser als gedacht. Zum Zweiten hat es natürlich Implikationen für Haushälter nicht nur in der Finanzverwaltung, sondern auch Haushälterinnen und Haushälter in diesem Haus schauen gern auf die Planund auf die Ist-Kosten. Wir haben uns in der Koalition verständigt, dass wir von den realen Ausgaben im Jahr 2021 ausgehen, das heißt, dieser Basiswert wird auch einfließen in die Fortschreibung des Haushaltsplans. Heute hat eine Zeitung geschrieben, der Senat sei im Sparmodus.

[Torsten Schneider (SPD): Was?]

Das kann ich so nicht bestätigen. Wir sagen vielmehr, ausgehend von diesen coronabereinigten Ist-Kosten, ist durchaus Luft nach oben, aber eben nur moderat. Das will ich hier auch noch einmal klarstellen. Es geht um die Dämpfung der Mehrausgaben und nicht darum, die realen Ausgaben abzusenken. Ansonsten ist wichtig, dass wir dieses Jahresergebnis und insbesondere diese zusätzlichen Steuereinnahmen gemeinsam und richtig interpretieren. Ich kann Ihnen sagen: Mein Haus, ich persönlich, der Senat, ist davon überzeugt, dass wir es mit einer Reihe von Sondereffekten zu tun haben. Gerade im Bereich der Steuer sind es nachholende Effekte, also gestundete Steuerschulden, aber auch Steuernachzahlungen aus dem Jahr 2020, die jetzt früher als von allen Beteiligten gedacht doch in die öffentlichen Kassen geflossen sind. Wir haben Sondereffekte bei der Grunderwerbsteuer. Wir haben Sondereffekte auch bei der Erbschaftsteuer. Insofern kann ich nur sagen, dass wir uns gemeinsam über diesen Jahresabschluss 2021 freuen können. Der ist aber nicht exemplarisch für die Steuermehreinahmen in den kommenden Jahren. Es gibt doch die Mahnung, gemeinsam vorsichtig zu sein, weil sich die 35,8 Milliarden Euro bereinigte Einnahmen nicht so fortschreiben lassen werden. Lassen Sie mich einen letzten Sondereffekt nennen: Dort sind auch all die Hilfen enthalten, sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben, die der Kollege Schwarz erwähnt hat, die Milliardenhilfen des Bundes, die quasi durch den Haushalt durchlaufen. Wir reden hier von einem Bruttoeffekt. Das sind reale Einnahmen. Das sind aber auch reale Ausgaben. Wir gehen davon aus, dass sie nicht in diesem Umfang in diesem Haushaltsjahr und in den kommenden zur Verfügung stehen werden.

Vizepräsidentin Cornelia Seibeld:

Vielen Dank, Herr Senator! – Ich darf kurz darum bitten, dass von den Besuchertribünen nicht fotografiert wird und insbesondere nicht auf die Unterlagen der Abgeordneten. – Danke schön! – Die erste Nachfrage geht an den Kollegen Schulze. – Bitte schön!


André Schulze (GRÜNE):

Vielen Dank, Herr Senator, für die Beantwortung! Ich habe noch eine Nachfrage: Sie haben die Sondereffekte für das Jahr 2021 angesprochen. Gibt es schon eine Prognose zu Sondereffekten einnahme- und ausgabeseitig für das Jahr 2022 aus Sicht des Senats?


Vizepräsidentin Cornelia Seibeld:

Herr Senator! – Bitte schön!

Senator Daniel Wesener (Senatsverwaltung für Finanzen):

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Eines will ich vielleicht doch klarmachen, über eine Kristallkugel verfüge weder ich noch die Senatsverwaltung für Finanzen. Wenn jemand eine solche hat, freue ich mich über entsprechende Hinweise. Wie gesagt, wir gehen nicht davon aus, dass sich diese Sondereffekte aus dem letzten Jahr wiederholen. Das liegt in der Natur der Sache: Wenn Steuern nachgezahlt werden, dann werden sie nicht noch ein zweites Mal nachgezahlt. Es gibt einen Aspekt, der womöglich doch strukturell ist: Ich habe gesagt, es gibt Sondereffekte bei den Steuern. Das ist natürlich die Einkommensteuer, das ist die Körperschaftsteuer, das ist die Gewerbesteuer; wir haben die Sondereffekte bei der Erbschaftsteuer bzw. der Grunderwerbsteuer. Bei der Lohnsteuer deutet manches darauf hin, dass es sich hier um einen strukturellen positiven Effekt handelt. Dieser strukturelle Effekt macht allerdings nur einen kleinen Teil der Steuermehreinnahmen aus. Ansonsten gehen wir natürlich davon aus, dass, wenn der
Bund Hilfen verspricht, die wir auskehren, die auch in diesem Jahr wieder quasi als Sonderzahlungen in den Haushalt einlaufen. Wir werden sie dann natürlich auch auskehren. Hier haben wir womöglich denselben Bruttoeffekt wie im letzten Jahr, nur – das wird Herr Schwarz besser beurteilen können als ich – dass wir davon vermutlich weniger Geld ausgeben, weil – und das ist ja die positive Nachricht, toi, toi, toi! – womöglich weniger Hilfen seitens der öffentlichen Hand gegenüber betroffenen Soloselbstständigen, Unternehmen, übrigens auch Landesbeteiligungen, zur Verfügung gestellt werden müssen. Landesbeteiligungen sind allerdings auch ein wichtiges Stichwort; Sie kennen die Defizite, die hier in den vergangenen zwei Jahren aufgelaufen sind. Da werden wir mit Sicherheit Geld in die Hand nehmen müssen – und dazu hat sich diese Koalition, hat sich dieser Senat bekannt –, um diese Defizite auszugleichen, um weiterhin eine gute Grundversorgung für die Berlinerinnen und Berliner sicherstellen zu können.

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Anfragen | Haushalt