Menü
11.01.22 –
Die Tarifvertragsparteien der Länder haben am 29.11.2021 den Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung (TV Corona-Sonderzahlung) beschlossen, der für Tarifbeschäftigte eine Corona-Sonderzahlung für März 2022 in Höhe von 1.300 Euro vorsieht. Auszubildende erhalten eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro. Die jetzt beschlossene Gesetzesänderung sieht vor, diese einmalige Corona-Sonderzahlung auf beamtete Dienstkräfte, beamtete Dienstkräfte auf Widerruf sowie Richterinnen und Richter in Bezug auf die Höhe wie im Tarifvertrag Corona-Sonderzahlung vorgesehen zu übertragen.
Die Gesetzesänderung findest Du hier.
Kategorie