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19.04.24 –
2018 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die bisher geltende Bewertung für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Das Grundsteuergesetz musste daraufhin reformiert werden. Die Grundstückbewertung sollte künftig bundesweit einheitlich und vergleichbar sein.
In meiner Plenarrede habe ich dem Gesetzentwurf meine Unterstützung zugesichert und gleichzeitig den Senat aufgefordert, sich für eine soziale und mieter*innenfreundliche Grundsteuerreform einzusetzen.
Denn der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet die wesentlichen Eckpunkte, die der rot-grün-roten Vorgängersenat zugesichertund auf den Weg gebracht hat: Trotz Verschiebungen des individuellen Steuerbeitrags, bleibt das Grundsteuer-Aufkommen bei Wohnimmobilien insgesamt stabil (Aufkommensneutralität) und niemand soll durch die gesetzlich bedingte Erhöhung der Grundsteuer in finanzielle Nöte geraten (Härtefallregelung).
Gleichzeitig können Vermieter*innen ihre Grundsteuer noch immer als Teil der Nebenkosten auf ihre Mieter*innen umlegen. Und das, obwohl einzig die Vermieter*innen von Wertsteigerungen ihrer Immobilie profitieren. Diese Regel ist mieter*innenfeindlich. Sie ist finanziell ungerecht und sozial unausgewogen. Und deshalb gehört sie endlich abgeschafft! Der Senat sollte die Gunst der Stunde nutzen und die rot-rot-grüne Bundesratsinitiative aus 2019 für ein Umlageverbot der Grundsteuerzeitnah auf die Tagesordnung im Bundesrat setzen.
Denn in Zeiten immer weiter steigender Mieten, müssen wir Millionen Mieter*innen finanziell entlasten, wo es nur geht!
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Haushalt | Inhaltliche Kategorie | Reden im Parlament | Wohnen & Mieten