Schriftliche Anfrage zur City Tax

01.09.23 –

2014 hat Berlin die City-Tax eingeführt. Sie beträgt 5% des Netto-Übernachtungspreises. Durch die Einnahmen werden Projekte zur Stärkung der Kunst- und Kulturszene, insbesondere der freien Szene, gefördert. U.a. wurde der Festivalfonds eingerichtet. Derzeit gilt die Übernachtungssteuer allerdings nur für privat Reisende, gewerbliche Berlin-Reisende sind von der Abgabe ausgenommen. Die Schwarz-rote Koalition argumentierte damals mit der unsicheren Rechtslage. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschränkung auf Touristen 2022 nun als hinfällig erklärt, so dass einer Reform des Übernachtungssteuergesetzes welches Geschäftsreisende einschließt rechtlich nichts mehr im Wege stehen sollte!
Die schriftliche Anfrage von meinem Kollegen Julian Schwarze und mir zu den bisherigen Einnahmen aus der Steuer und der Möglichkeit diese auch auf gewerbliche Berlin-Reisende auszuweiten, sowie die Antwort der Senatsverwaltung für Finanzen finden Sie hier.

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