Grüne Schwerpunkte in den Haushaltsberatungen

Aus dem Hauptausschuss

01.12.23 –

Seit September diskutiert das Berliner Abgeordnetenhaus den Senatsentwurf des Doppelhaushalts 2024/25. Die Fraktionen beraten intensiv die Pläne der Koalition in den Fachausschüssen und im Hauptausschuss – inhaltlich sowie haushaltspolitisch.
Und das ist bitter nötig: denn der Entwurf der Koalition war von Anfang an ein Risikohaushalt und ein finanzpolitischer Scheinriese: Nicht ausfinanzierte Ausgaben in Höhe von ca. 1,5 Milliarden Euro pro Jahr, keine Rücklagen für Risiken und Zukunftsinvestitionen, nicht ausfinanzierte Bezirke, Streichungen bei der Obdachlosenhilfe und Schwangerschaftskonfliktberatung – das ist keine soziale, seriöse und zukunftsfeste Haushaltspolitik für eine funktionierende und solidarische Stadt!

Bei der Mittelfristigen Finanzplanung (2023-2027) sieht es leider nicht besser aus. Durch Dauerstreit innerhalb der Koalition und fehlende haushaltspolitische Prioritäten droht den Berliner*innen ein sozialer Kahlschlag ab 2026.

Jetzt heißt es: Schadensbegrenzung

Es brauchte einen Brandbrief aus dem Neuköllner Bezirksamt, Haushaltssperren in weiteren Bezirken und Demonstrationen von sozialen und karitativen Organisationen, von Bildungs- und Jugendprojekten, um Schwarz-Rot vor Augen zu führen, wo ihre Politik hinführt.

Und dennoch bewegt sich der Senat nur langsam, wischt konstruktive Kritik aus der Opposition, aus der Stadtgesellschaft aus der Wirtschaft und der Wissenschaft beiseite.
Für uns als Grüne Fraktion heißt das: durch Änderungsanträge den drohenden Schaden für die Stadtgesellschaft, die Verkehrswende und die Bezirke zu minimieren.

Deshalb beantragen wir,

Klimaschutz als Kernaufgabe im Kernhaushalt verankern

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 vom 15. November 2023 hat eine neue Debatte um die sogenannte Schuldenbremse entfacht. Auch im Abgeordnetenhaus. Denn das Urteil wirkt sich auch auf die Haushaltspolitik und die Investitionsfähigkeit der Länder aus – und damit auf das geplante Berliner Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“. Als Grüne Fraktion begrüßen wir jede zusätzliche Investitionen in wirksamen und sozialverträglichen Klimaschutz. Deshalb habe ich mich dafür ausgesprochen, ein verfassungskonformes Sondervermögen zu unterstützen. Ein Sondervermögen, dessen Maßnahmen wissenschaftlich fundiert ausgewählt werden. Ein Sondervermögen, bei dem die Bezirke sowie Vertreter*innen aus der Wissenschaft und der Praxis in die Auswahl einbezogen werden. 

Die Pläne von Schwarz-Rot, Klimaschutz aus dem Kernhaushalt in ein Sondervermögen einfach auszulagern, haben wir von Anfang an als unverantwortlich kritisiert. Auch der Rechnungshof von Berlin hat in seinem jüngsten Jahresbericht erneut Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Senatsentwurfs für das Sondervermögen geäußert.
 Der Hauptausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus hat sich am 29. November 2023 auf eine erneute juristische Prüfung des Sondervermögens verständigt. Dadurch kann das Sondervermögen nicht, wie geplant, bereits Anfang 2024 errichtet werden.  
 
 CDU und SPD müssen nun ihre Hausaufgaben machen und dem Abgeordnetenhaus zeitnah ein Gesetz für ein verfassungskonformes Klima-Sondervermögen präsentieren. Sollte das Gutachten zu dem Schluss kommen, dass Berlin nach dem BVerfG-Urteil kein verfassungskonformes Sondervermögen mehr errichten kann, muss die Koalition darlegen, wie die Investitionen für einen klimaneutralen Umbau auf anderem Wege abgesichert werden können. Denn Klimaschutz ist kein bloßes nice-to-have!