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Die finanziellen Spielräume des Landeshaushaltes bedingen die politischen Spielräume für den Senat und die Abgeordneten. Oder anders gesagt: Gute Ideen lassen sich nur dann umsetzen, wenn auch ausreichend Geld da ist. Deshalb braucht es eine klare Priorisierung der Ausgaben, zum Beispiel für Projekte, die den Klimaschutz fördern oder die Gleichstellung voranbringen. Vorhaben für die Transformation Berlins zu einer klimaresilienten und Co2-neutralen Stadt dürfen ebenso wenig an fehlendem Geld scheitern wie die Sicherung der sozialen Infrastruktur Berlins. Zur Finanzierung solcher Projekte sollen das Land und die landeseigenen Betriebe bis zum Ende der Legislatur die Möglichkeit bekommen, Nachhaltigkeitsanleihen auszugeben.
Gleichzeitig sind Reformen auf Bundesebene notwendig. Zum einen, um zu verhindern, dass die Schuldenbremse die dringend notwendigen Investitionen zur sozial-ökologischen Transformation abwürgt. Zum anderen um über Vermögens- und zusätzliche Erbschaftsbesteuerung die Einnahmebasis der öffentlichen Haushalte zu verbreiten.
Ausgewählte Kategorie: Anträge
Heute haben wir im Plenum des Abgeordnetenhauses erneut über die Reform der Grundsteuer debattiert. Denn heute ist ein guter Tag, um Millionen Berliner Mieter*innen bei den immer weiter steigenden Nebenkosten finanziell zu entlasten! Genau das fordern wir in unserem…
Anträge | Haushalt | Inhaltliche Kategorie | Reden im Parlament
Letzte Woche war es wieder soweit. Das Abgeordnetenhaus trat zusammen. In der 30. Sitzung habe ich für meine Fraktion zu einem besonders aktuellen und drängendem Thema gesprochen: der zunehmenden Einsamkeit im Alter – und warum Finanzpolitik auch Sozialpolitik ist. Denn…
Am 3. Mai tagte zum ersten Mal der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses unter der neuen Koalition aus CDU und SPD. Auf der Tagesordnung stand auch ein gemeinsamer Antrag der Grünen-Fraktion und der Linken-Fraktion, Berliner*innen mit kleinem und mittlerem Einkommen…
Anträge | Haushalt | Pressebericht | Verkehr
Mit der Gesetzesänderung erhöhen wir die Zuverdienstgrenze für Ruhegehaltsempfänger*innen.
Mit der Gesetzesänderung ermöglichen wir die Auszahlung der Corona-Prämie in Höhe von 1.300€ pro Person an die Beamt*innen des Landes Berlin.
In Plenum des Berliner Abgeordnetenhauses habe ich mich heute dafür ausgesprochen, die #Schuldenbremse in der jetzigen Form abzuschaffen. Denn sie bremst vor allem eines: notwendige Investitionen in eine funktionierende Stadt und einen gesunden Planeten.https://t.co/KtvIyldD8F
— André Schulze (@andreschulze_nk) October 5, 2023